Grundsteuer-Reform: Das ist neu.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in Deutschland für grundgesetzwidrig erklärt hat, ordnete es eine grundlegende Reform an.
Diese setzt der Gesetzgeber nun um. Zukünftig bleibt der Aufbau der Grundsteuerermittlung mit Grundsteuerwert (bisher Einheitswert), Steuermesszahl und Hebesatzrecht der Gemeinden zwar gleich, allerdings verlieren die völlig veralteten Einheitswerte ihre Gültigkeit.
Grund- und Hausbesitzer müssen aktiv werden: Bis zum 31. Oktober müssen alle, die ein Grundstück oder ein Gebäude besitzen, eine so genannte Feststellungserklärung an ihr Finanzamt übermittelt haben. Wer dies nicht tut, dem können Bußgeldzahlungen drohen. Hierbei ist für jede wirtschaftliche Einheit eine gesonderte Erklärung erforderlich.
Wir übernehmen das für Sie – holen Sie sich jetzt Ihr Angebot.
WER WIR SIND
Wir sind kompetenter Partner für individuelle und ganzheitliche Steuer- und Rechtsberatung
Unser Team
Mit unserem Leistungsportfolio aus Steuerberatung, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Finanz- und Lohnbuchführung schaffen wir eine Dienstleistung, die mit Ihren Ansprüchen wächst und Ihrem Unternehmen in allen Lebenslagen zur Seite steht.




Verfahren
Wir halten den gesamten Erstellungsprozess einfach, übersichtlich und schnell.
Folgend können Sie den Ablauf unterteilt in drei Schritten sehen, von der Kontaktaufnahme bis hin zur Fertigstellung Ihrer Feststellungserklärung.
Kontaktaufnahme, Angebotserstellung & Auftragserteilung
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung durch Steuerberater mit langjähriger Immobilienexpertise an.
01
Zugänge & Dokumenten-Upload
✔ Grundbuchauszug (erhältlich beim Amtsgericht)
✔ Einheitswertbescheid (erhältlich beim Finanzamt)
✔ Grundsteuermessbetragsbescheid (erhältlich beim Finanzamt)
✔ Kaufverträge
✔ Wohnflächen- und Grundflächenberechnung
02
Austausch & Feststellungserklärung
Sie erstellen einen Account bei unserem Grundsteuer-Softwaretool indem Sie dem von uns per E-Mail erhaltenen Link folgen. Alles Weitere ist simpel erklärt und bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.
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